Bundesrat stimmt Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts zu

Am 18. März hat der Bundesrat der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModVO) zugestimmt. Sie konkretisiert das am 17. Dezember 2015 vom Bundestag (BT-Drs. 18/6281) beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG). Diesem hatte der Bundesrat am 18. Dezember 2015 zugestimmt (BR-Drs. 596/15).

Damit ist die Umsetzung der im Januar 2014 beschlossenen EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht fristgerecht abgeschlossen. Das bedeutet unter anderem eine wesentliche Stärkung der sozial verantwortlichen und umweltgerechten Beschaffung durch die öffentliche Hand. Allerdings kritisieren Nichtregierungsorganisationen, dass die von der EU eingeräumten Handlungsspielräume für strengere Regelungen auf nationaler Ebene nicht genutzt wurden.