Die Initiative Lieferkettengesetz ...

Warum hat sich die Initiative gegründet?

Deutsche Unternehmen beziehen Rohstoffe, Zwischen-und Endprodukte, und verarbeitete Produkte aus der ganzen Welt. Sie betreiben Produktions-und Vertriebsstätten im Ausland und exportieren ihre Güter in andere Weltregionen. Dabei sind Menschenrechtsverstöße in vielen Branchen keine Ausnahme: In der Herstellung unserer Kleidung etwa sind Brand-und Einsturzkatastrophen in Textilfabriken nur die Spitze des Eisbergs. Ausbeuterische Arbeitsbedingungen gehören zum Alltag. Für die Gewinnung von Rohstoffen für unsere Autos oder Elektrogeräte werden Lebensgrundlagen zerstört. Und auf Kakao-und Palmölplantagen arbeiten Kinder unter schwersten Bedingungen.

Einige Fallbeispiele, bei denen deutsche Unternehmen ihrer menschenrechtlichen und ökologischen Verantwortung nicht nachgekommen sind oder nachkommen, hat die Initiative Lieferkettenverantwortung zusammengestellt.

Viele dieser Probleme sind seit langem bekannt – und Unternehmen haben immer wieder beteuert, dass sie sich „freiwillig“ um ihre Lösung bemühen. Doch diese freiwilligen Ansätze führen oft zu kaum mehr als kosmetischen Korrekturen: Denn Menschenrechtsverstöße sind Teil eines Systems, in dem Unternehmen unter hohem Wettbewerbs- und Preisdruck stehen, aber für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit im Ausland nicht zur Rechenschaft gezogen werden können.

Damit Unternehmen die Menschenrechte in ihren Lieferketten wirklich achten, braucht es einen gesetzlichen Rahmen. Dieser muss darüber hinaus Betroffenen die Möglichkeit geben, ein Unternehmen bei Verstößen zur Rechenschaft zu ziehen. In anderen europäischen Ländern wie den Niederlanden, Frankreich oder Großbritannien gibt es bereits Gesetze gegen Kinderarbeit, moderne Sklaverei und für die Achtung der Menschenrechte im Auslandsgeschäft. Die Entscheidung, ob die Bundesregierung ein Lieferkettengesetz einführt, steht laut Koalitionsvertrag für das Jahr 2020 auf der politischen Tagesordnung.

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