Die Initiative Lieferkettengesetz ...

Was für ein Gesetz fordert die Initiative?

Das Bündnis fordert von der Bundesregierung, ein Lieferkettengesetz in Deutschland einzuführen, das Unternehmen dazu verpflichtet, bei ihren Geschäften im Inland und Ausland menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfalt walten zu lassen. Eine Missachtung der Pflichten muss an klare Konsequenzen geknüpft sein.

Das Lieferkettengesetz muss Unternehmen dazu verpflichten, eine Risikoanalyse durchzuführen, um die Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeiten auf Menschenrechte, Belange von Arbeitnehmer:innen und die Umwelt zu ermitteln. Auf Grundlage der Risikoanalyse müssen die Unternehmen geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen ergreifen sowie bestehende Verletzungen beenden. Zudem müssen sie einen Beschwerdemechanismus für Betroffene einrichten. Ein wirksames Lieferkettengesetz umfasst dabei die gesamte Lieferkette, angefangen von der Rohstoffgewinnung bis hin zur Abfallentsorgung.

Das Lieferkettengesetz muss Unternehmen zudem zu Transparenz und Berichterstattung verpflichten. Konkret bedeutet das, dass Unternehmen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten dokumentieren und öffentlich darüber Bericht erstatten müssen. Lückenhafte oder fehlerhafte Berichterstattung sollte dabei an Konsequenzen wie Bußgelder oder den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen geknüpft sein.

Und drittens: Betroffene von wirtschaftsbezogenen Menschenrechtsverletzungen müssen vor deutschen Gerichten ihr Recht einfordern können. Das Lieferkettengesetz muss daher eine Haftung vorsehen, wenn ein Unternehmen keine angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen ergriffen hat, um einen vorhersehbaren und vermeidbaren Schaden zu verhindern. Das gilt auch für Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten oder Tochterunternehmen des Unternehmens.

Die Initiative orientiert sich in ihren Forderungen an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen.

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