Mit der Überarbeitung der baden-württembergischen Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung) im Nachgang zur Vergaberechtsreform 2016 war die Hoffnung verbunden, dass die Landesregierung den mit der VwV Beschaffung von 2015 begonnenen Weg fortsetzt, deren Defizite behebt und die vergaberechtlichen Grundlagen in Baden-Württemberg konsequent an Nachhaltigkeit und globaler Verantwortung ausrichtet. Der Dachverband Entwicklungspolitik Baden-Württemberg (DEAB) und der Eine Welt-Fachpromotor für nachhaltige öffentliche Beschaffung und Unternehmensverantwortung haben sowohl die Erarbeitung der VwV Beschaffung 2015 als auch deren Überarbeitung seit 2016 vor allem aus entwicklungspolitischer Perspektive begleitet. Vor dem Hintergrund der prominenten Bedeutung der nachhaltigen Beschaffung in den Entwicklungspolitischen Leitlinien für Baden-Württemberg war auch der Rat für Entwicklungszusammenarbeit der Landesregierung (REZ) mehrfach mit der VwV Beschaffung befasst.
Die vorliegende Stellungnahme wurde von Uwe Kleinert, Eine Welt-Fachpromotor für nachhaltige öffentliche Beschaffung und Unternehmensverantwortung in Baden-Württemberg, für den REZ erstellt.