CorA-Netzwerk legt Anforderungen an eine sozial verantwortliche öffentliche Beschaffung vor

Im Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vom 21. Dezember 2016 bekräftigt die Bundesregierung, dass „Bund, Länder und Kommunen in der öffentlichen Beschaffung einer besonderen Verantwortung unterliegen, ihrer staatlichen Schutzpflicht nachzukommen und sicherzustellen, dass mit öffentlichen Mitteln keine negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte verursacht oder begünstigt werden“.

Unverständlich ist, dass die Bundesregierung nicht bereits die parallel zum NAP-Prozess laufende Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht in diesem Sinne genutzt hat. Stattdessen werden im NAP „verbindliche Mindestanforderungen im Bereich Menschenrechte im Vergaberecht“, die von teilnehmenden Unternehmen die Einhaltung der Sorgfaltspflicht einfordern, erst für eine künftige Überarbeitung in Aussicht gestellt. 

Vor diesem Hintergrund formulieren die im CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung zusammengeschlossenen Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften, kirchlichen und entwicklungspolitischen Organisationen, Verbraucher- und Umweltverbände sowie weiteren Organisationen mit sozial- und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen Anforderungen an eine sozial verantwortliche öffentliche Beschaffung. Die Bundesregierung ist aufgrerufen, ihrer selbsterklärten besonderen Verantwortung durch entsprechende Maßnahmen zeitnah gerecht zu werden.