Über 90.000 Menschen fordern ein starkes EU-Lieferkettengesetz

Petition mit 90.248 Unterschriften an Bundeskanzler Olaf Scholz überreicht.

Die Europäische Union will Unternehmen zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in ihren Wertschöpfungsketten verpflichten. Offen ist jedoch, wie wirksam das sogenannte EU-Lieferkettengesetz ausfällt. Der zuständige EU-Ministerrat hat sich vergangenen Donnerstag in Brüssel auf eine Position geeinigt, die zwar über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgeht, aber dennoch zahlreiche Schlupflöcher enthält. Mehrere EU-Regierungen, darunter Deutschland, versuchen weiterhin, das Vorhaben abzuschwächen. Dagegen protestierten in Berlin Aktivist*innen der „Initiative Lieferkettengesetz“ und überreichten eine an Bundeskanzler Olaf Scholz gerichtete Petition mit 90.248 Unterschriften.

Die Europäische Union will Unternehmen zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in ihren Wertschöpfungsketten verpflichten. Offen ist jedoch, wie wirksam das sogenannte EU-Lieferkettengesetz ausfällt. Der zuständige EU-Ministerrat hat sich vergangenen Donnerstag in Brüssel auf eine Position geeinigt, die zwar über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgeht, aber dennoch zahlreiche Schlupflöcher enthält. Mehrere EU-Regierungen, darunter Deutschland, versuchen weiterhin, das Vorhaben abzuschwächen. Dagegen protestierten in Berlin Aktivist*innen der „Initiative Lieferkettengesetz“ und überreichten eine an Bundeskanzler Olaf Scholz gerichtete Petition mit 90.248 Unterschriften. Die Bundesregierung hat am vergangenen Donnerstag auf der Sitzung des zuständigen EU-Ministerrats „Wettbewerbsfähigkeit“ in Brüssel für den gemeinsamen Entwurf gestimmt. Dieser sieht unter anderem vor, dass europäische Unternehmen auch zivilrechtlich für Schäden haften sollen, die sie durch Missachtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette verursacht haben. Die volle Sorgfaltspflicht ist nicht auf das erste Glied der Lieferkette begrenzt. Neben Menschenrechten sollen Unternehmen auch Umweltstandards achten und Klimapläne erstellen. Damit würde das EU-Lieferkettengesetz deutlich über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgehen, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Die Bundesregierung hatte sich im Vorfeld dafür eingesetzt, dass Waffenexporte und Finanzinvestitionen von dem Gesetz ausgenommen werden und Unternehmen, die ihre Klimapläne nicht umsetzen, nicht sanktioniert werden. Diese Positionen finden sich nun auch im EU-Ratsbeschluss wieder. Nicht durchsetzen konnte sich die Bundesregierung hingegen mit dem Versuch, eine sogenannte „Safe-Harbour-Klausel“ in dem Beschlusstext unterzubringen – einer Art Freifahrtschein für Unternehmen, die bestimmte Zertifizierungen verwenden oder sich an Branchenstandards beteiligen. Diese sollten Unternehmen nach Vorstellung der Bundesregierung pauschal von einer möglichen Wiedergutmachung von Schäden befreien, die sie fahrlässig verursacht haben. Dies hatte zu starker Kritik seitens der Zivilgesellschaft geführt. Dennoch hält die Bundesregierung auf Druck der FDP an dieser Forderung fest. Das EU-Parlament hat angekündigt, sich im kommenden Frühjahr zu dem EU-Lieferkettengesetz zu positionieren. Anschließend beginnen die als „Trilog“ bezeichneten Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, der EU-Kommission sowie dem Rat.