Endlich: Wir haben ein EU Lieferkettengesetz!  

Mitte März stimmte der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rats der Europäischen Union (COREPER) für das EU-Lieferkettengesetz. Damit wurde ein wochenlanger Krimi beendet und das Gesetzt kann nun vor der Europawahl verabschiedet werden. Wochenlang und bis zuletzt hatte die FDP mit allen Mitteln versucht, das Gesetz zu Fall zu bringen. Und so stand es auch kurz vor dem Aus. Mit einem stark ausgehöhlten Kompromissvorschlag gelang es der belgischen Ratspräsidentschaft dann doch noch eine qualifizierte Mehrheit für das EU-Lieferkettengesetz zu sichern. Und das, obwohl sich Deutschland schlussendlich enthalten hat. Voll in Kraft tritt das Gesetzt ab 2032. Im Gegensatz zur vorherigen Fassung soll es nun für deutlich weniger und nur sehr große Unternehmen gelten. So sind ausschließlich Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden mit einem Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro von dem Gesetz betroffen. Das betrifft nur rund 5.500 Unternehmen in der EU. Das EU-Lieferkettengesetz ist bei Weitem nicht perfekt. Trotzdem ist es ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einem faireren Wirtschaften weltweit, denn es erkennt an: Unternehmen sind rechtlich dazu verpflichtet, die im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehenden negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu verhindern, zu minimieren und zu beenden. Außerdem erkennt es an, dass die Opfer solcher Auswirkungen das Recht haben, vor EU-Gerichten Schadenersatz zu verlangen. 

Fünf Jahre lang hat die Werkstatt Ökonomie gemeinsam mit einem großen zivilgesellschaftlichen Bundis im Rahmen der Initiative Lieferkettengesetz dafür gekämpft, dass Unternehmen keine Profite mehr auf Kosten von Mensch und Umwelt machen. Die Verabschiedung des deutschen Lieferkettengesetzes 2021 war ein erster Zwischenerfolg. Wir sind froh und erleichtert, dass wir mit dem EU-Lieferkettengesetz unserem Ziel einen weiteren, entscheidenden Schritt nähergekommen sind: Mit der Entscheidung für das EU-Lieferkettengesetz gibt es zukünftig in ganz Europa verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen. 

 

(Foto: Paul Lovis Wagner)