UN-Sozialausschuss rügt Deutschland wegen unverbindlicher Menschenrechtsstandards für Unternehmen

Mitte Oktober hat der Sozialausschuss der Vereinten Nationen (UN) seinen Abschlussbericht über die Einhaltung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte durch die Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Der Ausschuss kritisiert darin die „ausschließlich freiwillige Natur der menschenrechtlichen Sorgfalt“, wie sie im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte beschrieben wird. Deutschland solle gesetzlich sicherstellen, dass Unternehmen die Menschenrechte in Auslandsgeschäften achten und für Verstöße haftbar gemacht werden können. Zudem mahnt der Ausschuss Verbesserungen beim Rechtszugang ausländischer Betroffener an, darunter Mechanismen für Kollektivklagen und die Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Auch in der Agrar-, Handels-, Investitions-, Klima- und Finanzpolitik monierte der Ausschuss die mangelnde Berücksichtigung der Menschenrechte durch die Bundesregierung.

Gemeinsam mit dem Forum Menschenrechte und Einzelorganisationen hatte das CorA-Netzwerk im August einen eigenen Parallelbericht („Schattenbericht“) an den UN-Sozialausschuss geschickt. In seinem Abschlussbericht griff der Ausschuss zentrale Punkte aus dem NRO-Bericht auf und sprach oben genannte sowie weitere Empfehlungen an die Bundesregierung aus. In einer Pressemitteilung begrüßen die NRO den Abschlussbericht und fordern von der Bundesregierung entsprechende Konsequenzen. Insbesondere dürfe die Bundesregierung gesetzliche Vorgaben an die Unternehmen nicht länger verzögern.

Alle fünf Jahre überprüft der Sozialausschuss der Vereinten Nationen (UN), ob die Unterzeichnerstaaten des UN-Sozialpaktes die im Pakt geschützten Rechte umsetzen. Dafür muss der Unterzeichnerstaat einen Staatenbericht einreichen. Nichtregierungsorganisationen können dem Sozialausschuss zusätzliche Informationen bereitstellen. Den Staatenbericht sowie alle weiteren von zivilgesellschaftlichen Organisationen in diesem Berichtsverfahren bereitgestellten Informationen auf Englisch finden sich auf der Website des UN-Sozialausschusses. Grundlegende Informationen auf Deutsch zum Ablauf des Verfahrens finden sich auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Quelle: CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, 30.11.2018