Tariftreuegesetz in Baden-Württemberg: Ein Schritt in die richtige Richtung, weitere müssen folgen

Der Dachverband Entwicklungspolitik Baden-Württemberg (DEAB) begrüßt die Verabschiedung des Tariftreue-und Mindestlohngesetzes als wichtigen Schritt gegen Lohndumping. Die Landesregierung folgt damit einem bundesweiten Trend: Elf Bundesländer haben bereits Landesvergabegesetze mit sozialen und ökologischen Vorgaben für die öffentliche Auftragsvergabe. In Schleswig-Holstein liegt ein entsprechender Entwurf vor. Nur in Bayern, Hessen und Sachsen gibt es noch keine entsprechenden landesrechtlichen Vorgaben.

Das Gesetz legt fest, dass Aufträge des Landes und der Kommunen in Baden-Württemberg künftig nur noch an solche Unternehmen vergeben werden dürfen, die ihre Beschäftigten tarifgerecht bezahlen. Die absolute Lohnuntergrenze liegt bei einem Stundenlohn von 8,50 Euro, der auch dann gezahlt werden muss, wenn ein niedrigerer Tariflohn vereinbart wurde. Das gilt grundsätzlich auch für Nach- und Verleihunternehmen.

Doch das neue Gesetz hat für den DEAB auch deutliche Schwächen. „Ein Manko ist der Schwellenwert von 20 000 Euro”, sagt Uwe Kleinert, Vorstandsmitglied des DEAB. „Erst über diesem Betrag greifen die gesetzlichen Vorgaben; die Mehrzahl der öffentlichen Aufträge im Land dürfte damit durch das Raster fallen. Völlig unverständlich ist auch, dass das Tariftreuegesetz nur für Bau- und Dienstleistungsaufträge gilt, aber nicht für Lieferaufträge. Außerdem bleiben – anders als in vielen anderen Bundesländern – weitere wichtige soziale Kriterien außen vor, etwa die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen, die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen und Behinderten oder Maßnahmen zur Frauenförderung.”

Christa Hess, Vorstandssprecherin des DEAB, betont: „Als entwicklungspolitischer Verband fehlen uns vor allem internationale Mindeststandards wie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation. Ausbeutung mit Steuergeldern kann mit diesem Gesetz im globalen Süden nicht wirksam bekämpft werden. Auch Umweltkriterien fehlen völlig. Eine Politik, die sich an der Achtung der Menschenrechte, am Recht auf Entwicklung für alle und am Leitbild der Nachhaltigkeit orientiert, sollte das bei der öffentlichen Auftragsvergabe nicht einfach ausblenden.”

„Wir brauchen deshalb ein modernes und zukunftsfähiges Landesvergabegesetz, das Menschenrechte und Nachhaltigkeit berücksichtigt,” so DEAB-Geschäftsführerin Claudia Duppel. „Darüber gab es im Dialogprozess zu den neuen entwicklungspolitischen Leitlinien einen breiten Konsens. Und die Landesregierung hat sich die Leitlinien zu eigen gemacht. Deshalb sind wir zuversichtlich, dass dem ersten Schritt weitere folgen werden und wir noch in dieser Legislaturperiode zu greifbaren Ergebnissen kommen. Der DEAB ist dabei gerne zur Zusammenarbeit mit allen bereit, die dieses Anliegen teilen.”