Gesetz zur nicht-finanziellen Berichterstattung: Chance für mehr Unternehmenstransparenz vertan

Der Bundestag verabschiedet heute ein Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung von Unternehmen. Damit setzt die Bunderegierung die so genannte CSR-Richtlinie der EU mit mehrmonatiger Verspätung um. Künftig müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern ihre wesentlichen Risiken darstellen, die in Hinblick auf Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, Achtung der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung bestehen. Zudem müssen die Unternehmen darlegen, wie sie mit diesen Risiken umgehen. Das aus 56 zivilgesellschaftlichen Organisationen bestehende CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung kritisiert die schwache Umsetzung.

„Die Bundesregierung hat die EU-Richtlinie nahezu 1:1 umgesetzt statt weitergehende Spielräume zu nutzen. Damit hat sie eine große Chance verspielt, die Verantwortung von Unternehmen für die menschenrechtlichen und ökologischen Auswirkungen ihrer Tätigkeit zu stärken“, sagt Heike Drillisch, Koordinatorin des CorA-Netzwerks. „Es ist absehbar, dass diese enge Umsetzung der CSR-Richtlinie in Deutschland kaum Wir¬kung entfalten wird. So ist mit 550 Unternehmen nur ein Bruchteil der 11.000 großen deutschen Unternehmen erfasst und die geforderten Angaben unterliegen keiner inhaltlichen Überprüfung, was für die Glaubwürdigkeit der Informationen zentral gewesen wäre“, sagt Drillisch weiter. Das Gesetz verpflichte außerdem nicht zu Berichten über Datenschutz und -sicherheit sowie weitere Verbraucheranliegen. Das sei erstaunlich, da bereits heute 90 Prozent der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichte deutscher Unternehmen über Verbraucheranliegen berichten und dies somit keinen unangemessenen Mehraufwand oder gar ein Hemmnis für Unternehmen darstellen würde.

„Der Einfluss der Unternehmenslobby und die von der Regierung 2015 beschlossene Bürokratiebremse erweisen sich immer wieder als Hemmschuh, vernünftige Regelungen zum Schutz von Menschen und Umwelt zu etablieren“, stellt Drillisch fest. Das Konzept der Bürokratiebremse schreibt vor, dass für jede neue Regelung eine andere abgeschafft werden muss. Nur wenn EU-Richtlinien 1:1 in nationales Recht umgesetzt werden, entfällt diese Anforderung, so dass zusätzliche Spielräume zum Schutz von Menschenrechten, Umwelt und Verbraucheranliegen neuer EU-Richtlinien kaum Eingang in deutsche Gesetze finden. Das CorA-Netzwerk fordert daher für die kommenden Bundestagswahlen, die Politik des Bürokratieabbaus zu revidieren und Unternehmenseinfluss wirksamer zu begrenzen. „Nur so kann Demokratie im Sinne eines starken Gemeinwohls funktionieren“, betont Drillisch.

Die Werkstatt Ökonomie ist Mitglied des CorA-Netzwerks