Vom 30. September bis 4. Oktober 2024 trafen sich in Brüssel und per Videokonferenz Vertreter:innen der Europäischen Union (EU) und der fünf Staaten des östlichen und südlichen Afrikas (ESA5) (Komoren, Madagaskar, Mauritius, Seychellen und Simbabwe) für die 14. Verhandlungsrunde ihres so genannten Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (EPA). Beide Regionen haben 2012 ein Interimsabkommen unterzeichnet, das seitdem umgesetzt wird. Die laufenden Verhandlungen zielen darauf ab, das IEPA in ein umfassendes Abkommen umzuwandeln, das über den Güterhandel hinausgeht und weitere handelsbezogene Bereiche beinhalten soll. Im Vorfeld dieser Verhandlungsrunde kursierte die Nachricht, dass die Verhandlungen sehr fortgeschritten gewesen seien und dass die 14. Runde die letzte vor der Unterzeichnung des umfassenden Abkommens sein würde. Der Bericht dieser Verhandlungsrunde zeigt, dass alle relevanten Kapitel, die auf dem Verhandlungstisch lagen, noch offen sind. Es handelt sich um das Nachhaltigkeitskapitel, um den digitalen Handel, um den Schutz des geistigen Eigentums und um das Wettbewerbskapitel. Dies ist aus zivilgesellschaftlicher Perspektive eine gute Nachricht.
Beispiel Nachhaltigkeitskapitel
Im Abschlussbericht heißt es im Blick auf dieses Kapitel, dass beide Parteien die 14. Verhandlungsrunde genutzt hätten, um das Verständnis für die Standpunkte der jeweils anderen Partei zu vertiefen. Fortschritte in den Verhandlungen seien im Blick auf mehrere arbeits- und umweltpolitische Vorschläge erzielt worden. Die Gespräche betrafen unter anderem Fragen des Klimawandels, der Umweltstandards, der nachhaltigen Waldbewirtschaftung, der Unternehmensverantwortung, der Rolle der Zivilgesellschaft und der Unterstützung der Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Kapitels. Im Bericht ist auch davon die Rede, dass die ESA5-Staaten weiterhin Sorgen äußerten über mögliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung rechtsverbindlicher Verpflichtungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung und die Notwendigkeit betonten, auf Unterstützung durch die Entwicklungszusammenarbeit angewiesen zu sein. Laut Bericht will die EU auf diese Bedenken eingehen und zugleich an starken und ehrgeizigen Bestimmungen festhalten.
Beispiel Handel mit Dienstleistungen, Investitionsliberalisierung und digitaler Handel
Nach jetzigem Stand der Dinge hatten die EU und die ESA5-Staaten einen ersten Austausch über ihre jeweiligen Marktzugangsangebote für Dienstleistungen und Investitionen. Auch hier heißt es im Bericht, dass die Vertragsparteien große Fortschritte erzielt hätten im Blick auf die allgemeinen Bestimmungen, die Investitionsliberalisierung, den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr, die Visa-Bestimmungen für Geschäftszwecke und den digitalen Handel. Nachzulesen ist auch, dass die Vertragsparteien über verschiedene verbleibende Bestimmungen sich zunächst intern beraten wollen, um dann bei der nächsten Verhandlungsrunde Entscheidungen zu treffen. Verabredet wurde von beiden Vertragsparteien, vor der nächsten Runde Zwischensitzungen abzuhalten, um ihre jeweiligen Marktzugangsangebote für Dienstleistungen und Investitionen sowie das Kapitel „Kapitalverkehr, Zahlungen und Transfers sowie vorübergehende Schutzmaßnahmen“ weiter zu erörtern.
Eine Chance für zivilgesellschaftliche Interventionen
Aus dem vorliegenden Bericht der 14. Verhandlungsrunde geht hervor, dass nicht nur in den hier exemplarisch skizzierten Kapiteln, sondern auch in den Kapiteln zu den Ursprungsregeln, zu den Rechten an geistigem Eigentum, zu den geografischen Angaben und zur Streitbeilegung sowie zu institutionellen Bestimmungen „weitere Diskussionen erforderlich sind, um eine gemeinsame Basis zu finden.“ Dies ist aus zivilgesellschaftlicher Perspektive eine gute Nachricht, denn der Stand der Verhandlungen zeigt, dass es noch Raum für eine kritische Begleitung gibt. Die 14. Verhandlungsrunde fand kurz nach einer Handelskonferenz in Harare/Simbabwe statt, bei der zivilgesellschaftliche Organisationen aus Simbabwe ihre Regierung und die Vertretung der EU in Simbabwe mit ihren Perspektiven konfrontieren konnten. Die KASA/Werkstatt Ökonomie hat diese Konferenz am Rande des 44. Gipfels der Staats- und Regierungschef:innen der SADC begleitet/ beobachtet? Die anwesenden zivilgesellschaftlichen Organisationen veröffentlichten eine Stellungnahme zu den Verhandlungen zwischen der EU und der ESA5. Aus der Konferenz resultierte auch ein Policy Brief, der den Unterhändler:innen aus Simbabwe übermittelt wurde. Die KASA/Werkstatt Ökonomie hat in Kooperation mit dem Zimbabwe Council of Churches mit einer Finanzierung von Brot für die Welt zwei Studien zu diesem Abkommen EU/ESA koordiniert. Diese Studien liegen nun vor und die KASA/Werkstatt Ökonomie will die Zeit bis zur 15. Verhandlungsrunde nutzen, um durch Fachtagungen und andere Formate die daraus resultierenden Erkenntnisse zu verbreiten und dadurch die Verhandlungen mit kritischen Perspektiven bereichern.